Die Patienten- und Selbsthilfeorganisationen in der Euregio Maas-Rhein, die sich am 26. November im Gouvernement in Maastricht versammelt haben,
1. stellen fest, dass die Patientenbeteiligung in der Gesundheitsversorgung (seit der Resolution von Alden-Biesen, B, 1999) durch den Einsatz von tausenden Freiwilliger stärker geworden ist;
2. stellen weiter fest, dass sowohl die Entscheidung über die Versorgungsqualität der Anbieter als auch die Finanzierung durch die Krankenkassen auf örtlicher, regionaler und landesweiter Ebene noch unzureichend geregelt ist.;
3. äußern die Erwartung, dass aufgrund der Europäischen Richtlinie über Patientenrechte die Patienten Ansprüche auf eine hohe Qualität in der europäischen Gesundheitsversorgung geltend machen können;
4. erwarten, dass die Richtlinien die Mobilität von Patienten auf der Suche nach der besten Versorgung unterstützt – vor allem in den Euregios
5. bitten die europäischen Mitgliedsstaaten, die Bürger und Patienten als mündige Subjekte anzuerkennen, die selbst über ihre Diagnose, Behandlung und Nachsorge entscheiden können – und nicht organisatorische und Kostenfragen in den Mittelpunkt zu stellen;
6. schlagen vor, dass die Patienten selbst durch die Anbieter und Versicherer als Zentrum der Versorgung respektiert werden – als vollwertige stakeholder (Vertreter) bei allen wichtigen Veränderungen der Versorgung, Gesetzgebung und Finanzierung;
7. fordern die notwendige Unterstützung von den örtlichen, regionalen und landesweiten Behörden, um den reibungslosen Ablauf zu organisieren, wobei besonders auf die Patientenaufklärung, - vorsorge und Beschwerdemanagement geachtet werden soll;
8. ersuchen die Behörden, Änderungen im Gesundheitssystem vorzunehmen, die die Ziele Demokratisierung, Solidarität, Patientenbeteiligung und Transparenz als Ausgangspunkt nehmen.
9. schlagen vor, die Themen „gesunde Ernährung, Gesundheitsaufklärung, Information über das Gesundheitssystem und die Patientenrechte im eigenen Land und in Europa in den Bildungskatalog aufzunehmen;
10. bitten die Mitgliedsstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass das Recht auf Information über Therapien und Heilmittel im jeweiligen Rechtssystem als Grundrecht anerkannt und verankert wird und der Schutz vor dem Einfluss der Pharmaindustrie in der Gesundheitsversorgung in angemessener Weise gesichert wird.